Das entscheide ich, nicht du.
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Damit sind die wichtigsten Fragen für Dich geklärt.
Aus meiner Sicht versucht ihr alles zu tun um euer Weltbild zu schützen.
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Wir glauben aus Deiner Sicht an einen "Nicht-Guten-Gott".
Nope. Es gibt friedlichere Religionen als das Christentum und nicht jede Religion hat so starken einfluss auf die Deutsche Politik wie das Christentum, oder schonmal gesehen, dass ein Bundespräsident Scientologie öffentlich und mit absicht unterstützt? (Wulf unterstützt ProChrist und den Arbeitskreis Christlicher Publizisten)
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Und wir sind Anhänger einer "Religion wie jede Andere".
Was an den fehlenden Beweisen liegt und auch an dem fehlverhalten der Kirche.
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Da sie nicht glauben wollen, daß es einen Schöpfer gibt, schließen sie jeden Einfluß eines Schöpfers aus.
liam
unregistriert
Blanker Bullshit! Gebühr auf dem Standesamt stimmt, die Meldung geht an die Finanzbehörde, es wird keine Steuer mehr abgeführt und keine "Sonergebühr" oder so'n Unsinn kassiert. Eintritt in eine der Landeskirchen erfolgt wieder über Standesamt - Meldung an Finanzamt - Steuer wird wieder abgezogen. Alles andere ist Unsinn.
Zitat von »Regen«
Trete ich aus der Kirche aus, muss ich eine Gebühr zahlen (je nach Bundesland unterschiedlich) und die austrittsbescheinigung muss ich ein leben lang aufbewahren, da ich in der Nachweispflicht bin. Hab ich den Wisch aus irgendwelchen Gründen nicht mehr, kann es passieren, dass ich bis zu 6 Jahre Kirchensteuer nachzahlen darf.
Quelle: HPD.de
Zitat
Am 08.07.2006 ist das von der schwarz-gelben Landesregierung beschlossene Kirchenaustrittsgesetz
in NRW in Kraft getreten und belegt nun diesen blasphemischen Akt mit
einer Strafgebühr. Offiziell werden diese 30€ als Gebühr für den
Verwaltungsaufwand gerechtfertigt, den das Amtsgericht mit dem Austritt
hat. Diese Behauptung ist aber ziemlicher Blödsinn oder zumindest
vorgeschoben, das sieht man gleich an mehreren Punkten:
- Sind sowohl Kircheneintritt bzw. Kirchenwiedereintritt als auch
der Kirchenübertritt (z. B. von katholisch zu evangelisch) kostenlos.
Der Verwaltungsaufwand von einem Kircheneintritt ist mit dem Austritt
verständlicherweise zu vergleichen, wenn er nicht sogar mehr Arbeit
macht. Das riecht verdächtig nach Kalkül.- Lässt sich das Finanzamt den Verwaltungsaufwand des
Kirchensteuereinzugs z. B. schon mit mehreren Prozent vom
Kirchensteueraufkommen bezahlen. Das Erzbistum Köln bezahlt 2010 für
diesen Service zum Beispiel alleine laut Wirtschaftsplan 18 Millionen Euro. Davon müssten ja ein paar Ein- und Austritte gerade so mitzufinanzieren sein oder etwa nicht?- Ist die Kirchensteuer als Sonderausgabe steuerlich absetzbar.
Mal abgesehen davon, dass die Kirche hier einen deutlichen Vorteil
gegenüber anderen Organisationen mit “grundgesetzlich verankerter
Relevanz, zum Beispiel Parteien und Gewerkschaften” hat, finanziert
dieser neutrale Staat (also auch ich) die Kirche indirekt pro Jahr mit 3
Milliarden Euro (in Worten: Drei Milliarden!). Bevor wir für Kirchenaustritte also Geld nehmen, sollten wir endlich mal aufhören die Kirche so heftig zu subventionieren.- Ist eine Austrittsgebühr (und damit auch eine
Bearbeitungsgebühr) laut Deutschem Vereinsrecht nicht zulässig, da sie
eine “unzulässige Erschwerung des Austritts” darstellt. Das dieses
Schutzrecht gerade in einem so sensiblen Bereich wie bei Religions- und
Weltanschauungsgemeinschaften keine Verwendung finden soll, dafür gibt
es einfach keine vernünftige Erklärung.